Rauchmelder retten Leben!


rauchwarnmelder

Seit Monaten wird darüber diskutiert, ob es im Land Brandenburg und in Berlin eine Rauchmelderpflicht geben soll. Zurzeit besteht erst noch eine Planung zur Installation dieser Melder, obwohl es in 13 anderen Bundesländern diese Pflicht bereits gibt.

 

Die DIN-Vorschrift 14676 regelt den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchmelder in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung.

Eine Pflicht zur Installation von Rauchmeldern besteht somit auch für:

  • Containerräume
  • Beherbergungseinrichtungen
  • Freizeitunterkünften & Ferienwohnungen
  • Hütten & Gartenlauben
  • Flure, Treppenhäuser & Gänge mit gesonderter Brandgefährdung

Bereiche mit bestehender Brandmeldeanlage zählen nicht hierzu.

 

Rauchmelder müssen regelmäßig auf ihre Funktionalität geprüft und gewartet werden. Dies übernehmen fachkundige Elektrofirmen.

 

Sollten Sie Interesse zur Installation von Rauchmeldern in Ihren Räumlichkeiten haben stehen wir Ihnen gern informativ zur Verfügung. Auch erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot.

 

Bei weiteren Informationen nutzen Sie folgen Link: Rauchmelderpflicht